Allgemeine Geschäftsbedingungen

Du machst dir wahrscheinlich die Mühe dieses Dokument zu lesen, weil wir zusammenarbeiten oder bald zusammenarbeiten werden. Für uns stehen die Bedürfnisse und Wünsche unserer Kundschaft an oberster Stelle. Damit wir das für uns alle bestmöglich machen können, haben wir einige Bedingungen definiert, welche du nachfolgend findest.

Bei Fragen oder Unklarheiten kannst du uns gerne jederzeit schreiben oder anrufen (hoi@noara.ch oder 041 511 77 12).

1.      Anwendungsbereich und Leistungen

a)      Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der noara gmbh (nachfolgend «noara») gelten für sämtliche Beziehungen zwischen der Kundschaft und noara. Sollten im Rahmen eines Projektes andere Bestimmungen oder Verträge schriftlich vereinbart worden sein, so gehen diese der jeweiligen AGB-Bestimmung vor.

b)       Das erste Kennenlerngespräch, das darauf basierende Angebot und Vorkonzept sind für die Kundschaft kostenlos und für beide Parteien unverbindlich. Alle folgenden Tätigkeiten von noara sind entgeltlich.

c)       Ohne anderweitige Abrede oder Widerruf beträgt die Gültigkeit eines Angebots 10 Tage.

d)       Nach der Annahme des Angebots erhält die Kundschaft eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail und es ist ein Vertrag im Sinne des schweizerischen Obligationenrechts zustande gekommen. Diese Auftragsbestätigung ist massgeblich für die Projektkoordination, die Zeitplanung und den Liefertermin.

 

2.      Vertragsänderungen

a)       Vertragsänderungen müssen schriftlich oder in anderer Form durch Text nachweisbar festgehalten werden. Sie werden als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung.

b)       Ein Mehraufwand, der von der Kundschaft initiiert respektive gewünscht oder verursacht wurde, wird von noara als zusätzliche Leistung nachdem regulären Stundensatz von CHF 180.00 (inkl MwSt) verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

3.      Pflichten von noara

a)       noara hat die vertraglich vereinbarten Leistungen transparent,professionell, sorgfältig sowie in höchster Qualität zu erbringen.

b)       Alle im Projekt bereitgestellten Informationen (wie z.B. Adressdaten für Versand) seitens der Kundschaft werden vertraulich behandelt.

c)       noara informiert die Kundschaft regelmässig über den Projektverlauf.

d)      noara kann für die Erfüllung des Auftrags oder Werkvertrags Dritte beiziehen. noara haftet nicht für Produktionsfehler von den Drittpartnern.

 

4.      Pflichten der Kundschaft

a)       Die Kundschaft ist zur Mitwirkung verpflichtet, damit das Projekt termingerecht und in höchster Qualität erledigt werden kann. Dazu muss diese sämtliche notwendige Information und Unterlagen vollständig und rechtzeitig an noara übermitteln und transparent sowie umfangreich kommunizieren. Erfolgt die Zustellung von Feedback, Arbeitsunterlagen, Informationen, Entscheidungen oder das «Gut zum Druck» durch die Kundschaft verspätet, so ist noara nicht mehr an einen zugesicherten Liefertermin gebunden.

b)       Verletzt die Kundschaft ihre Pflicht gemäss Bst. 4a, so berechtigt dies noara zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

c)       Die Kundschaft verpflichtet sich die Vertragsbestimmungen, Konditionen und Angaben zu gemeinsamen Projekten mit noara, sofern nichts anderes vereinbart wurde, vertraulich zu behandeln.

 

5.       Termine

a)       noara haftet nicht für Lieferverzögerungen, welche von Lieferant:innen,Logistikpartner:innen, durch Dritte oder unvorhersehbaren, aussergewöhnlichen Umständen verursacht wurden. Wird die Erfüllung eines Vertrages durch ein solches Ereignis verunmöglicht oder storniert, werden die entstandenen Kosten seitens noara und deren Lieferant:innen der Kundschaft vollumfänglich in Rechnung gestellt.

b)       Werden seitens der Kundschaft vereinbarte Termine nicht eingehalten oder der Vertrag um Leistungen erweitert, die nicht offeriert wurden, so behält sich noara das Recht vor, die weitere Ausführung des Vertrags auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, um die Erfüllung bestehender Verträge mit anderen Kunden und Kundinnen nicht zu gefährden.

 

6.      Vergütungen, Budgets, Zahlungsmodalitäten

a)       Sofern nichts anderes vereinbart wurde (z.B. Pauschale), werden die Leistungen von noara nach Aufwand und/oder gemäss Auftragsbestätigung abgerechnet.

b)       Alle Aufwände für Bar- und Kreditkartenauslagen, Botendienste, Versandkosten, Reisen, etc. werden der Kundschaft weiterverrechnet.

c)       Transport- und Reisespesenwerden wie folgt verrechnet: Fahrspesen von Fr. 0.80/km, Ticket für den öffentlichen Verkehr 1.Klasse.

d)       Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung nach Beendigung des Projekts. noara behält sich das Recht vor, Vorschüsse zu verlangen. Die Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der Frist zu bezahlen.

e)       Bei Zahlungsverzug behält sich noara das Recht vor, geschaffene Werke oder Grafikdaten einzubehalten. Das Nutzungsrecht, falls vereinbart, geht erst mit vollständiger Bezahlung der Rechnung an die Kundschaft über.

f)       Wird ein von der Kundschaft bereits erteilter Auftrag zurückgezogen, werden die bereits erfolgten Leistungen in Rechnung gestellt.

 

7.      Rechte, geistiges Eigentum und Nutzung

a)       Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, bleiben die Nutzungsrechte der textlichen, grafischen und inhaltlichen Werke von noara bei noara.

b)       Wünscht die Kundschaft ein uneingeschränktes Nutzungsrecht, kann dieses über einen festgesetzten Preis und mit dem ausdrücklichen Einverständnis von noara erworben werden.

c)       noara hat das Recht, sämtliche von ihr geschaffene Werke zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen und zu veröffentlichen. Eine Freigabe der Eigenwerbung wird jeweils bei der Kundschaft eingeholt, sofern die Firma erkennbar ist. noara ist ausserdem berechtigt,seine Urheberschaft in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

d)       Die Herausgabe aller sogenannten «offenen Dateien» ist ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil, entsprechend hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Herausgabe.

e)       Sofern nichts anderes vereinbart, gehen sämtliche Nutzungsrechte am vertragsgegenständlichen definitiven Werk (Endergebnis) mit der vollumfänglichen Bezahlung der von noara erbrachten Leistungen auf den Vertragspartner über. Der Vertragspartner erwirbt insbesondere das Recht, das Endergebnis zum vereinbarten Zweck zu verbreiten und zu vervielfältigen. Ohne anderweitige, schriftliche Vereinbarung bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung des definitiven Werks auf die einmalige resp.schriftlich vereinbarte Verwendung  durch den Vertragspartner. 

f)       Sofern mehrere Entwürfe oder Varianten ausgearbeitet wurden, verbleiben sämtliche Rechte an den Varianten und Entwürfen vollumfänglich bei noara. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen oder weiterzugeben.

g)       Jegliche Weiterverwendung von Arbeitsergebnissen der noara, die nicht durch noara fertiggestellt werden (insbesondere Entwürfe, Ideen,Konzepte, Varianten), ist dem Vertragspartner untersagt.

h)       Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von noara hat eine Konventionalstrafe zur Folge.

 

8.      Aufbewahrung Daten und Unterlagen

a)      Noara ist verpflichtet, alle wichtigen Auftragsunterlagen für ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages aufzubewahren. Die Produktionsdaten bleiben grundsätzlich im Besitz von noara.

 

9.       Besondere Bestimmungen für Produkte &Druckmaterialien

a)       Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Produkte, Druckmaterialien sowie Stückzahl sind verbindlich und nicht mehr änderbar.

b)       Vor Start der Druckproduktion stellt noara der Kundschaft die «Gutzum Druck» Datei zur Druckfreigabe zu. Bei der Druckfreigabe hat die Kundschaft die letzte Möglichkeit, Korrekturen vorzunehmen. Stellt Kundschaft keine Fehlerfest, erklärt sie den Vertrag für druckreif (Gut zum Druck). Für alle beim «Gutzum Druck» nicht beanstandeten Fehler haftet die Kundschaft vollumfänglich; noara wird von der Haftung entbunden. Das «Gut zum Druck» gilt in Bezug auf Form, Gestaltung und Inhalt der vorgelegten Arbeitsergebnisse. Es gilt dagegen nicht für Papier, Bildqualität und Farbverbindlichkeit. Für Abweichungen vom Auftrag, die beim «Gut zum Druck» erkennbar waren und vom Vertragspartner nicht mitgeteilt wurden, übernimmt noara keine Haftung.
 

10.   Lieferung

a)       noara liefert weltweit. Die Lieferung erfolgt direkt an die von der Kundschaft bekannt gegebenen Lieferadressen und Kontaktpersonen.Postretouren können auf Wunsch der Kundschaft erneut gesendet werden, das Risiko sowie Kosten für die erneute Sendung übernimmt die Kundschaft.

b)       Zollgebühren, die bei Bestellungen aus dem Ausland ggf. anfallen,gehen zu Lasten der Kundschaft.

c)       Die Lieferung erfolgt unter den rechtzeitigen und ordnungsgemässen Bedingungen durch Logistikpartner:innen.noara haftet nicht für Lieferverzögerungen, welche von den Logistikpartner:innen verursacht wurden.

d)       Falls die noara-Leistung einen Versand beinhaltet, ist diese mit der Übergabe an das Transportunternehmen erfüllt. Nach der Übergabe des Pakets geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware während der Lieferung auf die Kundschaft über. noara steht für ein Verschulden des eingesetzten Transportunternehmens nicht ein und haftet nicht für Lieferungsverzögerungen.

 

11.   Haftungsausschluss

a)      noara haftet nur für nachgewiesene Schäden,welche der Kundschaft durch absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung von noara entstehen. Jede weitere Haftung von noara für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcher Art ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

12.   Salvatorische Klausel

a)      Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht tangiert.Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

13.      Firma, anwendbares Recht und Gerichtsstand

a)       Die noara gmbh ist im schweizerischen Handelsregister eingetragen(CHE-401.042.919). Der Firmensitz ist Luzern. 

b)       Die vertraglichen Beziehungen zwischen der Kundschaft und noara unterstehen schweizerischem Recht (unter Ausschluss seines Kollisionsrechts sowie – soweit es anwendbar wäre – unter Ausschluss des CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.

 

14.      Kontakt

noara gmbh
Kosthausstrasse 8

6010 Kriens
041 511 77 12

hoi@noara.ch

 

 

noara gmbh, 31.08.2023